Donnerstag, 16. Juli 2026
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Investigativ

Der Fall Zhevago: Teil 4 – Immobilien werden zwangsverwertet

Der ukrainische Oberste Gerichtshof hat endgültig entschieden: Die Nationalbank der Ukraine darf einen Immobilienkomplex im Zentrum von Kyjiw zwangsweise verwerten, der als Sicherheit für Refinanzierungskredite an die Bank „Finansy ta Kredyt“ von Konstantin Zhevago verpfändet war. Damit scheitert ein weiterer Versuch aus dem Zhevago-Umfeld, das Verfahren zu stoppen.

Das Objekt: 22.000 Quadratmeter in bester Lage
Am 26. Mai 2026 schloss der Kassationswirtschaftssenat des Obersten Gerichtshofs das Kassationsverfahren auf Antrag der TOV „Budivelnа Kompaniya Osnova“ (Baugesellschaft Osnova). Damit blieben alle Entscheidungen der Vorinstanzen in Kraft, die der Nationalbank vollumfänglich Recht gaben.
Konkret geht es um einen Immobilienkomplex mit einer Gesamtfläche von 22.621 Quadratmetern in Kyjiw, Ulytsa Ivana Pavla II, 4/6. Das Objekt war bereits 2008 als Hypothek an die Nationalbank der Ukraine übertragen worden, als Sicherheit für Refinanzierungskredite an die Bank „Finansy ta Kredyt“.
Die Entscheidungschronologie ist klar: Im Juli 2025 gab das Wirtschaftsgericht Kyjiw der Klage der Nationalbank vollumfänglich statt. Im Februar 2026 bestätigte das Berufungsgericht dieses Urteil. Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Mai 2026 ist der Rechtsweg nun ausgeschöpft.

Ein Jahrzehnt Schulden, Strafverfolgung und Flucht
Die Bank „Finansy ta Kredyt“ gehörte Konstantin Zhevago. Nachdem sie ihren Verpflichtungen aus den Refinanzierungskrediten nicht nachgekommen war, zog die Nationalbank vor Gericht, um die Sicherheiten zu verwerten.

Zhevago selbst ist seit Jahren mit der ukrainischen Justiz konfrontiert. Bereits 2019 erging gegen ihn ein erster Verdachtshinweis wegen Veruntreuung und Geldwäsche im Zusammenhang mit rund 113 Millionen US-Dollar aus der Bank. 2021 wurde er international zur Fahndung ausgeschrieben. Im Dezember 2022 wurde er im französischen Skiort Courchevel festgenommen, kam jedoch gegen eine Kaution von einer Million Euro auf freien Fuss. Im November 2023 lehnte der Oberste Gerichtshof Frankreichs die Auslieferung an die Ukraine endgültig ab. Im Juli 2024 erliess die ukrainische Anti-Korruptionsbehörde VAKS einen Haftbefehl gegen ihn in Abwesenheit.
Im Januar 2023 reichte der Einlagensicherungsfonds eine Klage in Höhe von 46 Milliarden Hryvnia gegen Zhevago ein, um Schäden für die Gläubiger der Bank zu ersetzen. Im März desselben Jahres liess das Wirtschaftsgericht Kyjiw Teile der Ferrexpo-Beteiligungen sowie einen Zhevago gehörenden Hubschrauber, der dem Militär übergeben worden war, pfänden.


Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist ein seltenes Signal: Auch aus dem Ausland operierende Oligarchen können ihre ukrainischen Vermögenswerte durch Rechtsmittel nicht unbegrenzt schützen, wenn die Gerichte den Instanzenzug durchlaufen haben.
Der Fall Zhevago illustriert eine strukturelle Schwäche im System der Oligarchenverantwortung: Strafverfolgung und zivilrechtliche Verwertung laufen parallel, aber unverbunden. Während die Immobilienverwertung in Kyjiw nun rechtskräftig ist, sitzt Zhevago nicht in der Ukraine, sondern irgendwo in Westeuropa, geschützt durch ein französisches Auslieferungsurteil.

Die 46-Milliarden-UAH-Klage des Einlagensicherungsfonds, die Strafverfahren wegen Veruntreuung und die Verwertung einzelner Immobilien sind Mosaiksteine eines Verfahrens, das noch Jahre dauern könnte. Der Oberste Gerichtshof hat eine Tür geschlossen. Wie viele noch offenstehen, ist offen.

Quelle: https://ukrrudprom.com/news/Sud_okonchatelno_prinyal_storonu_NBU_po_delu_o_vziskanii_imushchestva_v_schet_dolgov_beglogo_Gevago.html

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