Oleksandr Tupytskyi: Fünf Jahre Stillstand im juristischen Tauziehen zwischen Kyiv und Wien
Ein Ex-Verfassungsrichter, eine Kaution von 45.000 Hrywnja und ein Auslieferungsersuchen, das Österreich ablehnte. Der Mann lebt seit Jahren in Wien. Photo: Schemi
Mehr als fünf Jahre nach Einbringung der Anklage ist das Strafverfahren gegen Oleksandr Tupytskyi, den ehemaligen Präsidenten des ukrainischen Verfassungsgerichts, weiterhin nicht inhaltlich verhandelt worden.
Der Angeklagte lebt nach eigenen Angaben in Österreich, ein Wiener Gericht lehnte 2023 seine Auslieferung an die Ukraine ab. Der nächste Verhandlungstermin in Kyiv war für den 13. Oktober 2026 angesetzt.
Hintergrund
Tupytskyj werden Verstöße gegen die Artikel 384 Absatz 2 und 386 des ukrainischen Strafgesetzbuchs vorgeworfen: wissentlich falsche Aussagen sowie Einflussnahme auf einen Zeugen.
Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit einem Verfahren über die Aneignung von Vermögenswerten des elektromechanischen Werks Sujiw in der Region Donezk. Nach Darstellung der Ermittler soll Tupytskyj im Oktober 2018 versucht haben, einen Zeugen zu bestechen, damit dieser seine Aussage verweigert oder zugunsten des früheren Präsidenten des Obersten Wirtschaftsgerichts, Wiktor Tatkow, ändert.
Ein zweiter Anklagepunkt betrifft Tupytskyjs eigene Aussagen aus 2018 und 2019, die die Ermittler für konstruiert halten. Es handelt sich ausdrücklich um Anklagevorwürfe, nicht um gerichtlich festgestellte Tatsachen.
Die Anklage liegt seit Mai 2021 beim Bezirksgericht Podil in Kyiv. Bereits vor Beginn der russischen Großinvasion kam es laut ukrainischen Gerichtsberichten zu Verzögerungen durch ausgebliebene Verfahrensbeteiligte, gesundheitliche Beschwerden und Befangenheitsanträge.
Seit 2022 ist die Anwesenheit des in Österreich lebenden Angeklagten zentrales Hindernis für eine Fortsetzung. Das Gericht ordnete bereits im Mai 2022 seine Ausschreibung zur Fahndung an, wie das Medium Sudovyj Reporter berichtete.
Neue Fakten
Die derzeit kursierende Darstellung, das Verfahren befinde sich seit fünf Jahren ununterbrochen in der vorbereitenden Verhandlung, lässt sich anhand der Quellenlage nicht halten. Laut Sudovyj Reporter wurde diese Verfahrensphase bereits am 15. November 2021 abgeschlossen, die inhaltliche Verhandlung für den 1. Dezember 2021 terminiert. Zugleich verhängte das Gericht eine Kaution von 45.000 Hrywnja, umgerechnet rund 1.000 Euro. Die Behauptung, es sei überhaupt keine verfahrenssichernde Maßnahme angeordnet worden, trifft damit nicht zu.
Ein Bericht von Watchers vom Dezember 2021 bestätigt zusätzlich, dass die Kaution tatsächlich hinterlegt wurde, die geplante Verhandlung jedoch vertagt werden musste. Das Gericht lockerte parallel die Kontaktbeschränkungen gegenüber Zeugen: Gespräche wurden erlaubt, die Erörterung des Strafverfahrens selbst blieb untersagt. Anberaumung der Verhandlung und tatsächliche Beweisaufnahme waren damit zwei unterschiedliche, zeitlich getrennte Schritte im Verfahren.
Im September 2026 erklärte Tupytskyjs Anwalt Maksym Bacharjev gegenüber Watchers, die inhaltliche Verhandlung habe bis heute nicht begonnen. Die Verteidigung beruft sich mittlerweile auf eingetretene Verjährung. Das Bezirksgericht Podil bestätigte dem Medium lediglich, die Sache befinde sich im gerichtlichen Verfahren, und nannte den 13. Oktober 2026 als nächsten Termin.
Reaktionen
Ein Wiener Gericht lehnte im Mai 2023 die Auslieferung von Tupytskyi an die Ukraine ab, wie das Medium Graty berichtete. Die vollständige Entscheidungsbegründung liegt in offenen Quellen nicht vor. Öffentlich bekannt ist lediglich, dass der Krieg in der Ukraine als Ablehnungsgrund genannt wurde. Die verfügbaren Informationen lassen keinen Schluss zu, das österreichische Gericht habe die Anklage inhaltlich widerlegt oder als politisch motiviert eingestuft.
Das österreichische Justizministerium erläuterte im März 2023 gegenüber ukrainischen Medien die allgemeine Linie vergleichbarer Entscheidungen: Der Krieg gefährde Leben und Gesundheit von Menschen in ukrainischen Haftanstalten, woraus sich das Risiko einer Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebe, der Folter und unmenschliche Behandlung verbietet. Jeder Auslieferungsantrag werde individuell geprüft, betonte das Ministerium.
Im Fall des Unternehmers Oleh Bachmatjuk, dessen Auslieferung ein Wiener Gericht ebenfalls ablehnte, verwies eine Gerichtssprecherin laut Ukrinform zusätzlich auf den unvorhersehbaren Kriegsverlauf und mögliche Verschlechterungen der Haftbedingungen auch außerhalb der Hauptkampfgebiete. Ukrainische Zusicherungen hätten das Risiko nicht ausräumen können.
Für österreichische und europäische Beobachter ist der Fall Tupytskyi ein Beispiel dafür, wie der Krieg in der Ukraine die justizielle Zusammenarbeit zwischen EU-Staaten und Kyiv beeinflusst: Mehrere österreichische Gerichte haben seit 2022 Auslieferungen ukrainischer Staatsbürger unter Verweis auf Artikel 3 EMRK abgelehnt, darunter neben Tupytskyj auch der Agrarunternehmer Oleh Bachmatjuk.
Das betrifft konkret die Frage, wie EU-Mitgliedstaaten mit Rechtshilfeersuchen eines Landes im Krieg umgehen, unabhängig vom Ausgang des jeweiligen Strafverfahrens in der Ukraine selbst.