Freitag, 2. Oktober 2026
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Gesucht per Haftbefehl: Die Wiener Spur eines ukrainischen Unternehmers

30 Millionen Euro veruntreut? Der ukrainische Beschuldigte lebt unterdessen komfortabel in Wien.

Gesucht per Haftbefehl: Die Wiener Spur eines ukrainischen Unternehmers

Ein 62-jähriger ukrainischer Geschäftsmann, in Medien als „Ukraine-Benko“ bezeichnet, soll frühere Geschäftspartner um rund 30 Millionen Euro gebracht haben. Gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Trotzdem wohnt der Mann weiterhin unbehelligt in Wien, offenbar in gehobenen Verhältnissen.

Der Fall erinnert an ein Muster, das österreichischen Behörden nicht neu ist. Wien gilt seit Jahrzehnten als beliebter Wohnort für vermögende Geschäftsleute aus Osteuropa, unabhängig davon, wie sauber ihr Vermögen erworben wurde. Die Stadt bietet Diskretion, gute Infrastruktur und ein Rechtssystem, das internationale Auslieferungsverfahren oft in die Länge zieht.

Ein bekanntes Muster in neuem Gewand

Der Spitzname „Ukraine-Benko“ verweist auf den österreichischen Immobilienunternehmer René Benko, dessen Signa-Imperium 2023 kollabierte und dessen Fall längst zum Symbol für gescheiterte Kontrolle über komplexe Firmenkonstruktionen wurde. Die Parallele ist bewusst gewählt: Auch hier geht es um einen einstigen Handelskönig, um verschachtelte Firmenstrukturen und um Investoren, die am Ende leer ausgingen.

Details zum genauen Geschäftsmodell und den Vorwürfen sind bislang spärlich. Klar ist, dass es sich um Partner aus dem ehemaligen Kaufhausgeschäft in der Ukraine handelt, die den heute 62-Jährigen der Veruntreuung bezichtigen. Ein Haftbefehl allein bedeutet in der Praxis oft wenig, wenn der Betroffene sich in einem Land mit langwierigen Auslieferungsverfahren aufhält.

Wien als „Zwischenstation“?

Für österreichische Behörden ist der Fall auch deshalb heikel, weil er das Bild verstärkt, Wien sei ein sicherer Hafen für Vermögen mit ungeklärter Herkunft. Das Justizministerium äußert sich zu laufenden Verfahren traditionell zurückhaltend.

Wie lange der Mann noch unbehelligt bleibt, hängt von der Kooperation zwischen ukrainischen und österreichischen Behörden ab, die sich in der Vergangenheit selten als schnell erwiesen hat.

Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: heute.at | Originalartikel

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