Abgesetzter ukrainischer Generalstaatsanwalt Ruslan Kravchenko angeblich in Wien
Kurz nach seinem Ausscheiden aus dem Amt soll der frühere ukrainische Generalstaatsanwalt in Österreich aufgetaucht sein
Ruslan Kravchenko, bis vor kurzem Generalstaatsanwalt der Ukraine, hielt sich in den letzten Tagen gemäß ukrainischen Medienberichten in Wien auf.
Nach Angaben der Nachrichtenagentur ukr.net führte er Gespräche mit österreichischen Anwaltskanzleien. Im Raum stand dabei die Option eines Asylantrags in Österreich, wie aus dem Bericht hervorgeht.
Ein Karriereende mit Nachspiel
Kravchenko war bis zu seiner Entlassung einer der ranghöchsten Justizvertreter der Ukraine und in dieser Funktion für zahlreiche Aufsehen erregende Gerichtsverfahren – darunter auch glamouröse Fälle – zuständig. Die Stellung des Generalstaatsanwalts ist in der Ukraine sehr wesentlich. Er kann jedem Staatsanwalt Weisungen erteilen und Einfluss auf Verfahren nehmen.
Die genauen Umstände seiner Abberufung wurden bislang nicht im Detail öffentlich gemacht. Soviel ist gesichert: Staatspräsident Wolodymyr Selenskyj ersuchte das Parlament um seine Abberufung, nachdem die ukrainische Antikorruptionsbehörde NABU eine Hausdurchsuchung in der Generalstaatsanwaltschaft durchgeführt hatte. Vor seiner Absetzung durch das Parlament reiste Ruslan Kravchenko aus der Ukraine aus.
Unmittelbar vor seiner Abreise verfügte der Generalstaatsanwalt noch die Einleitung von Strafverfahren gegen die Leiter der beiden Antikorruptionsbehörden NABU und SAPO.
Wien als beliebter Zielort für hochrangige Flüchtlinge
Dass ein ehemaliger Spitzenbeamter nach seinem Ausscheiden aus dem Amt rechtlichen Beistand in Österreich sucht, ist in der ukrainischen Geschichte kein Einzelfall. Mehrere ukrainische Geschäftsleute und ehemalige Amtsträger haben in den vergangenen Jahren österreichische Kanzleien konsultiert und sich zeitweise oder dauerhaft in Österreich niedergelassen.
Das österreichische Asylrecht, die Auslieferungspraxis sowie die Möglichkeit langfristiger Aufenthaltstitel machen das Land für Personen mit ungeklärtem rechtlichem Status im Herkunftsland attraktiv.
Allerdings unterliegt Österreich als EU- und Schengen-Mitglied strengen Meldepflichten und internationalen Abkommen zur Rechtshilfe. Ein möglicher Asylantrag Kravchenkos würde, sollte er tatsächlich gestellt werden, ein formelles Prüfverfahren nach österreichischem und europäischem Recht auslösen, unabhängig vom politischen oder justiziellen Status der Person in ihrem Heimatland.
Offene Fragen zum weiteren Verlauf
Bislang ist unklar, ob Kravchenko tatsächlich einen Asylantrag stellen wird oder ob allfällige Gespräche in Wien lediglich der Absicherung für mögliche zivil- oder strafrechtliche Verfahren dienten, die gegen ihn oder von ihm angestrengt werden könnten.
Auch die Namen der konsultierten Kanzleien wurden bislang nicht bekannt. Ukrainische Medien berichten den Fall bislang zurückhaltend, offizielle Stellungnahmen der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft oder Kravchenkos selbst liegen nicht vor.
Sollte Ruslan Kravchenko in Österreich einen Asylantrag stellen, wäre das österreichische Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) für die Prüfung zuständig.
Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.
Quellen: ukr.net | Originalartikel,